Gerade herrscht eine große Unsicherheit und Panikmache in der Welt der Online-Kurse und des Online-Coachings. Ausgelöst wurde dies durch das Fernunterrichtsschutzgesetz von 1976 und ein Urteil vom OLG Celle aus März 2023.
Im Raum steht: Onlinekurse, auf die bestimmte Aspekte zutreffen, müssen durch die ZFU (Staatliche Zentrale für Fernunterricht) kostenpflichtig, zeitintensiv und aufwändig zertifiziert werden.
⚠️ Was bedeutet das jetzt für mich?
Bei Lawlikes gibt es eine Übersicht, die sehr gut und verständlich aufzeigt, wann überhaupt ein Onlinekurs unter den Anwendungsbereich des § 1 FernUSG fällt und eine Zertifizierung notwendig wäre.
Außerdem zeigt der Bericht auch einige Lösungen, wie eine Zertifizierung zu umgehen ist.
🔎 Darf ich elopage noch nutzen?
Elopage klärt dich gemeinsam mit der Partnerkanzlei – Rechtsanwälte Skradde — über deine Rechte und Pflichten in einem Onlinekurs auf.
🎓 Hierfür gibt es den kostenlosen Kurs „Rechtssicher coachen: eLearning Produkte & FernUSG„ von elopage.
Im Kurs erfährst du:
▪️ Klare Insights zum FernUSG 🔍
▪️ Praktische Fälle: Was braucht eine Zulassung, was nicht? 🔄
▪️ Exklusive Vorlage für ZFU-konforme Online-Kurse 📜
▪️ Der Weg zur ZFU-Zulassung 🛤️
🧘🏻♀️ Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren.
Bei Fragen kannst du dich gerne jederzeit an mich wenden.
Deine Melanie